Die Aufgabe des Schulkindergartens ist es, alle Schüler in ihren individuellen Möglichkeiten zu fördern und Entwicklungsrückstände im sozialen, emotionalen, motorischen oder kognitiven Bereich aufzuarbeiten.Der Schulkindergarten ist ein Ort des kreativen Handelns und sozialer Begegnung. Ein strukturierter Tagesablauf mit Regeln und Ritualen soll den zukünftigen Schulanfängern ein möglichst stabiles Grundgerüst für die Einschulung geben.Die zurückgestellten schulpflichtigen Kinder werden im Schulkindergarten innerhalb eines Jahres bis zur Schulfähigkeit gefördert.Das Brückenjahr – der Übergang vom Kindergarten in die Schule – findet im zweiten Halbjahr zusammen mit den Zwergen statt.
Die rechtliche Stellung des Schulkindergartens:
Bildungsportal Niedersachsen: „Nach § 64 Abs. 2 NSchG können schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Darüber hinaus können sie gleichzeitig verpflichtet werden, einen Schulkindergarten zu besuchen. Die Entscheidungen nach § 64 NSchG trifft grundsätzlich die Schulleiterin / der Schulleiter der nach § 63 Abs. 2 und 3 NSchG zuständigen öffentlichen Grundschule.“