Schulelternrat
In den ersten und dritten Klassen wird zu Beginn des Schuljahres die Vertretung der Klassenelternschaft gewählt. Die Wahl gilt für zwei Jahre. Alle gewählten Vertreter bilden zusammen den Schulelternrat. Das vorsitzende Elternteil lädt zu den Sitzungen aus, aus dessen Mitte die Teilnehmer der schulischen Gremien gewählt werden (Ausnahme der Schulvorstand. Hierfür kann sich jedes Elternteil aufstellen lassen).